Infos:

Zu unserem Jubiläum verlosen wir unseren historischen Kommandowagen 10/1:

🚗 BMW E39 525 tds

📅 Baujahr 1998

⏱️ Ca. 38.000 km

Ein echtes Stück Feuerwehrgeschichte!

🎟️ Lospreis: 5 €

Erhältlich auf unseren Veranstaltungen sowie bei Elektro Henning.

Der Erlös geht vollständig an das Feuerwehrwesen der Freiwilligen Feuerwehr Hallbergmoos.

Mehr Infos zum Fest findest du unter: https://150jahre.feuerwehr-hallbergmoos.de

 

Details ehemaliger Kommandowagen 10/1:

Marke, Modell, Variante BMW 5er Touring 525tds (E39)
Baujahr 1998
Leistung 143 PS (105 kW)
Motor 6 Zylinder Diesel, 2498 ccm
Laufleistung Ca. 38.000 km
HU Das Fahrzeug wird ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) und ohne Garantie oder Gewährleistung übergeben.
Ausstattung Unter anderem: Anhängerkupplung, Behördenausstattung

 

 

 

Teilnahmebedingungen

Verlosung Feuerwehr-Kommandowagen

150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Hallbergmoos

1 Veranstalter

Veranstalter der Verlosung ist die Freiwillige Feuerwehr Hallbergmoos e.V., Theresienstraße 6, 85399 Hallbergmoos (nachfolgend „Veranstalter“). Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu sozialen Netzwerken oder sonstigen Drittplattformen.

2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

3 Teilnahmezeitraum

Die Verlosung beginnt am 15.02.2026 und endet am 06. Juni 2026 um 18:00 Uhr (MESZ). Nach diesem Zeitpunkt erworbene Lose nehmen nicht an der Verlosung teil.

4 Teilnahmeverfahren

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch den Kauf eines offiziellen, nummerierten Loses zum Preis von 5  EUR. Pro Person ist der Kauf mehrerer Lose zulässig. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Kauf nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Verlosung wird durch den Veranstalter aus wichtigem Grund abgebrochen (vgl. § 10).

5 Gewinn und Zustand des Gewinns

Verlost wird ein ehemaliger Kommandowagen der Freiwilligen Feuerwehr Hallbergmoos, Marke BMW (Modell: BMW E39 525 tds, Erstzulassung 1998, Kilometerstand ca.: 38.000 km), im gebrauchten Zustand.

Das Fahrzeug wird übergeben:

  • ohne gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV),
  • ohne Herstellergarantie oder gesetzliche Gewährleistung; alle dem Veranstalter bekannten Mängel und der aktuelle Fahrzeugzustand sind in der beiliegenden Zustandsdokumentation vollständig aufgeführt,
  • im Zustand „wie besichtigt“ – der Gewinner hat das Recht, das Fahrzeug vor der Ziehung zu besichtigen (siehe unten).

Besichtigungsmöglichkeit vor der Ziehung: Alle Losinhaber können das Fahrzeug vor der Ziehung in seinem tatsächlichen Zustand besichtigen. Besichtigungstermine sind unter der oben genannten Kontaktadresse zu vereinbaren. Fotos und eine schriftliche Zustandsbeschreibung mit allen bekannten Mängeln werden auf der Website des Veranstalters veröffentlicht. Mit dem Kauf eines Loses bestätigt der Teilnehmer, dass ihm die Möglichkeit zur Besichtigung bekannt ist. Die Kenntnis eines Mangels schließt Gewährleistungsansprüche für diesen Mangel aus (§ 442 BGB).

Übergabeprotokoll: Bei der Fahrzeugübergabe wird ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellt, das den Fahrzeugzustand, alle bekannten Mängel sowie vorhandene Unterlagen dokumentiert. Der Gewinner bestätigt durch seine Unterschrift, das Fahrzeug in dem beschriebenen Zustand entgegengenommen zu haben. Arglistig verschwiegene Mängel sind vom Gewährleistungsausschluss ausgenommen.

Sämtliche Folgekosten, insbesondere für Zulassung, Transport, Instandsetzung, Kfz-Steuer und Versicherung, trägt ausschließlich der Gewinner. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinnanspruchs auf Dritte ist ausgeschlossen. Ein Umtausch oder Ersatz des Gewinns ist nicht möglich.

6 Gewinnermittlung

Die Ziehung des Gewinners erfolgt öffentlich und zufallsbasiert (Losverfahren) während der ersten Spielpause der Holledauer Hopfareisser am Samstag, den 06. Juni 2026, im Rahmen des Weinfestes in Hallbergmoos. Vertreter des Veranstalters ziehen das Gewinnlos aus einem verschlossenen Behälter mit allen gültigen Losen.

7 Bekanntgabe des Gewinners und Gewinnanspruch

Die Gewinnnummer wird unmittelbar nach der Ziehung öffentlich vor Ort bekannt gegeben und zusätzlich auf der offiziellen Website des Jubiläums (https://150jahre.feuerwehr-hallbergmoos.de) veröffentlicht.

Der Gewinner ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Gewinnnummer beim Veranstalter unter info@feuerwehr-hallbergmoos.de / +49 (0) 811 3945 zu melden. Meldet sich der Gewinner nicht fristgerecht, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. In diesem Fall wird eine Neuziehung unter den verbleibenden Losen vorgenommen.

8 Fahrzeugübergabe

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt nach Kontaktaufnahme durch den Gewinner zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin am Standort Freiwillige Feuerwehr Hallbergmoos, Theresienstraße 6, 85399 Hallbergmoos. Transportkosten und -risiko ab Übergabeort trägt der Gewinner. Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzen und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.

9 Datenschutz (DSGVO)

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Veranstalter (vgl. § 1). Die im Rahmen der Verlosung erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Kontaktdaten) werden ausschließlich zur Durchführung der Verlosung sowie zur Gewinnbenachrichtigung und -übergabe verarbeitet (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Die Daten werden nach Abschluss der Verlosung und vollständiger Fahrzeugübergabe gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Anfragen richten Sie bitte an: [Datenschutz-Kontaktadresse].

10 Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gewinn oder seiner Nutzung entstehen, es sei denn, der Veranstalter hat den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung aus wichtigem Grund (z. B. behördliche Untersagung, technische Störungen, Manipulationsverdacht) anzupassen oder vorzeitig zu beenden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Lospreise erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11 Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Verlosung unterliegt dem deutschen Glücksspielrecht; der Veranstalter versichert, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden bzw. die Verlosung im Rahmen der gesetzlich genehmigungsfreien Grenzen stattfindet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).